Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Laptop-Netzteil, Verlängerungskabel – im Arbeitsalltag und auch im Verein oder öffentlichen Einrichtungen sind wir ständig von elektrischen Geräten umgeben, die wir von A nach B bewegen können. Doch genau diese Flexibilität birgt auch Risiken. Ein defektes Kabel, ein beschädigtes Gehäuse – und schon kann es gefährlich werden. Deshalb ist die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nicht nur sinnvoll, sondern oft auch gesetzlich vorgeschrieben!
Du fragst dich, was genau dahintersteckt, warum diese Prüfung so wichtig ist und was dabei eigentlich gemacht wird? Dann bist du hier genau richtig! Wir bringen Licht ins Dunkel der Geräteprüfung für 2025.
Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte überhaupt?
Die Definition: Alles mit Stecker, was bewegt wird
Ganz einfach gesagt: Ortsveränderliche elektrische Geräte (oder auch „Betriebsmittel“) sind alle elektrischen Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Stromkreis angeschlossen sind. Typischerweise haben sie einen Stecker.
Beispiele aus dem Arbeitsalltag und Haushalt
Dazu gehören unzählige Dinge, die du täglich nutzt:
- Büro: Computer, Monitore, Drucker, Tischleuchten, Netzteile, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Ventilatoren.
- Werkstatt/Baustelle: Handbohrmaschinen, Schleifgeräte, Stichsägen, Handleuchten, Verlängerungskabel, Kabeltrommeln.
- Reinigung: Staubsauger, Hochdruckreiniger.
- Küche (gewerblich/Verein): Mixer, Toaster, Mikrowellen.
Warum ist die Prüfung ortsveränderlicher Geräte so wichtig?
Sicherheit geht vor: Schutz für dich und deine Kollegen
Defekte elektrische Geräte sind eine häufige Ursache für Arbeitsunfälle. Das Thema Arbeit & Sicherheit wird hier direkt berührt, denn Risiken reichen von Stromschlägen bis hin zu Bränden durch Kurzschlüsse oder Überhitzung. Die Prüfung hilft, diese Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Gesetzliche Pflicht: DGUV Vorschrift 3 & Co.
Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland ist die Prüfung eine klare gesetzliche Vorgabe. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und wird durch spezifische Unfallverhütungsvorschriften wie die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert. Das übergreifende Ziel ist der Arbeitsschutz in Unternehmen, und Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen.
Ärger und Kosten vermeiden
Ein Unfall durch ein ungeprüftes Gerät kann nicht nur menschliches Leid verursachen, sondern auch teuer werden: Ausfallzeiten, Reparaturkosten, mögliche Probleme mit der Versicherung und im schlimmsten Fall sogar Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen.
Der Prüfablauf: Was passiert bei der Geräteprüfung?
Sichtprüfung: Äußere Mängel erkennen
Zuerst wird das Gerät äußerlich begutachtet:
- Ist das Gehäuse beschädigt (Risse, Brüche)?
- Sind Kabel und Stecker in Ordnung (keine Knicke, freiliegende Adern, beschädigte Isolierung)?
- Gibt es Anzeichen von Überhitzung oder unsachgemäßer Benutzung?
- Sind Sicherheitseinrichtungen (z.B. Schutzabdeckungen) vorhanden und intakt?
Messungen: Die inneren Werte zählen
Mit speziellen Messgeräten werden wichtige elektrische Sicherheitswerte überprüft. Dazu gehören typischerweise:
- Schutzleiterwiderstand (ist die Erdung in Ordnung?)
- Isolationswiderstand (ist die Isolation ausreichend?)
- Schutzleiterstrom/Berührungsstrom (fließt gefährlicher Strom über das Gehäuse?)
- (Je nach Gerät können weitere Messungen wie Ausgangsspannung bei Netzteilen hinzukommen)
Funktionsprüfung: Läuft alles rund?
Abschließend wird getestet, ob das Gerät seine Funktion ordnungsgemäß und sicher erfüllt. Werden alle Schalter und Sicherheitseinrichtungen korrekt ausgelöst?
Dokumentation und Prüfplakette
Jede Prüfung muss sorgfältig dokumentiert werden (Prüfprotokoll). Das geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette, auf der meist der nächste Prüftermin vermerkt ist. So ist für jeden ersichtlich, dass das Gerät sicher ist.

Wer darf ortsveränderliche elektrische Geräte prüfen?
Die „Befähigte Person“ nach TRBS 1203
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 definieren, wer als „Befähigte Person“ für Prüfungen gilt. Vereinfacht gesagt, ist das jemand, der aufgrund seiner Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Sie muss die relevanten Normen und Vorschriften kennen und anwenden können.
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)?
Eine Elektrofachkraft (EFK) hat in der Regel die Qualifikation. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf unter Leitung und Aufsicht einer EFK bestimmte, festgelegte Prüfaufgaben durchführen, wenn sie entsprechend geschult wurde.
Externe Dienstleister oder eigene Mitarbeiter?
Unternehmen können entweder externe spezialisierte Dienstleister mit der Prüfung beauftragen oder eigene Mitarbeiter entsprechend qualifizieren (lassen), sofern diese die Voraussetzungen erfüllen.
Prüffristen: Wie oft müssen Geräte geprüft werden?
Abhängig von Gefährdungsbeurteilung und Einsatzort
Die genauen Prüffristen müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festgelegt werden. Sie hängen von der Art des Geräts, der Beanspruchung, den Umgebungsbedingungen und der Fehlerquote ab.
Richtwerte für Büros, Werkstätten, Baustellen
Als grobe Orientierung gelten oft folgende Richtwerte (können aber abweichen!):
- Büros oder vergleichbare Bedingungen: Auch wenn es oft als ungefährlich wahrgenommen wird, spielt die Arbeitssicherheit im Büro eine wichtige Rolle. Geräte mit geringer Beanspruchung werden hier oft alle 12-24 Monate geprüft.
- Werkstätten, Produktion, Küchen: Geräte mit höherer Beanspruchung oft alle 6-12 Monate.
- Baustellen: Geräte unter sehr rauen Bedingungen oft alle 3-6 Monate.
Mobile Geräte wie Handbohrmaschinen oder Verlängerungskabel auf Baustellen müssen in der Regel häufiger geprüft werden als der selten bewegte Bürocomputer.
Fazit: Regelmäßige Prüfung – kleine Maßnahme, große Wirkung!
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte mag auf den ersten Blick wie eine lästige Pflicht erscheinen. Doch sie ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Sicherheit am Arbeitsplatz und schützt vor Unfällen, Bränden und teuren Folgeschäden. Durch die regelmäßige Kontrolle stellst du sicher, dass von deinen elektrischen Geräten keine Gefahr ausgeht – eine kleine Maßnahme mit wirklich großer Wirkung für dich und alle in deinem Umfeld. Bleib sicher!

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte
1. Muss ich auch private Geräte im Büro prüfen lassen, die ich von zu Hause mitbringe (z.B. Handy-Ladegerät, Ventilator)?
Ja, in der Regel schon. Sobald private Geräte im betrieblichen Umfeld genutzt werden, unterliegen sie den gleichen Sicherheitsanforderungen und der Prüfpflicht des Arbeitgebers. Viele Unternehmen regeln dies in Betriebsvereinbarungen oder internen Richtlinien.
2. Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?
Ein Gerät, das die Prüfung nicht besteht, darf nicht weiter benutzt werden, bis der Mangel behoben und das Gerät erneut erfolgreich geprüft wurde. Es muss deutlich als „defekt“ oder „nicht betriebssicher“ gekennzeichnet und außer Betrieb genommen werden. Je nach Defekt ist eine Reparatur möglich oder das Gerät muss ersetzt werden.
3. Kann ich die Prüfung ortsveränderlicher Geräte selbst durchführen, um Kosten zu sparen?
Nur, wenn du die Qualifikation als „Befähigte Person“ gemäß TRBS 1203 besitzt und über die notwendigen kalibrierten Messgeräte verfügst. Ohne diese Qualifikation ist eine selbst durchgeführte Prüfung rechtlich nicht anerkannt und im Schadensfall problematisch.
4. Gibt es eine Bagatellgrenze oder eine Art „TÜV für Kaffeemaschinen“, ab der nicht mehr geprüft werden muss?
Nein, eine solche Bagatellgrenze gibt es nicht. Grundsätzlich müssen alle elektrischen Geräte, die im Rahmen der DGUV V3 als prüfpflichtig eingestuft werden (basierend auf der Gefährdungsbeurteilung), regelmäßig geprüft werden, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Anschaffungspreis.
5. Was ist der Unterschied zwischen der Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Geräte?
Ortsveränderliche Geräte sind solche, die leicht bewegt werden können (siehe Beispiele oben). Ortsfeste Geräte sind fest installiert, z.B. fest angeschlossene Maschinen, Verteileranlagen oder auch eine fest installierte Deckenleuchte. Beide Gerätearten unterliegen Prüfpflichten, aber die Prüfverfahren und -fristen können sich unterscheiden. Dieser Artikel fokussiert auf die ortsveränderlichen Geräte.








